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Brandschutzklappen


Brandschutzklappen und Brandschutzventile verhindern die Übertragung von Feuer und Rauch in Lüftungsleitungen

Ein Gebäude wird in Brand- und Rauchabschnitte unterteilt, um im Brandfall Feuer und Rauch räumlich und zeitlich zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Übertragung von Feuer und Rauch aus dem betroffenen Brandabschnitt auf andere ausgeschlossen sein. Wände und Decken, die Brandabschnitte voneinander trennen, müssen daher die notwendige Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen.

In vielen modernen Gebäuden erfolgen die Lüftung und Klimatisierung mit raumlufttechnischen Anlagen. Die Luftleitungen dieser Anlagen durchdringen Wände und Decken mit geforderter Feuerwiderstandsdauer. Ohne weitere Maßnahmen wäre der Brandschutz nicht mehr gegeben. Mit Brandschutzklappen ist die Absperrung der Luftleitungen im Brandfall sichergestellt.

Brandschutzklappen Typ FK-K90 und Typ FKI-K90

FK_K90_170
Brandschutzklappen sind zum automatischen Absperren von Brandabschnitten in RLT-Anlagen bestimmt. Sie entsprechen der Feuerwiderstandsklasse K90 und sind geeignet für den Einbau in Wände und Decken aus Beton bzw. Mauerwerk.
Die Einbaulage ist unabhängig von der Luftstromrichtung. Die Brandschutzklappe hat einen Federrücklaufantrieb, der bei Stromkreisunterbrechung die Klappe schliesst.

Die Brandschutzklappen sind vom Verein kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zertifiziert und von den kantonalen Brandschutzbehörden zugelassen.

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Brandschutzklappen Typ FKR-01-K90 und FKR-02-K90, Ø 200-630 mm

FKR_170
Brandschutzklappen sind zum automatischen Absperren von Brandabschnitten in RLT-Anlagen bestimmt. Sie entsprechen der Feuerwiderstandsklasse K90 und sind geeignet für den Einbau in Wände und Decken aus Beton bzw. Mauerwerk. Die Einbaulage ist unabhängig von der Luftstromrichtung. Die Brandschutzklappe hat einen Federrücklaufantrieb, der bei Stromkreisunterbrechung die Klappe schliesst.

Die Brandschutzklappen sind vom Verein kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zertifiziert und von den kantonalen Brandschutzbehörden zugelassen.

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Brandschutzklappen Typ FKRS-EU, Ø 100-315 mm

FKRS_EU2
Brandschutzklappen schließen im Brandfall automatisch und verhindern so die Ausbreitung des Brandes und die Übertragung von Rauch durch Luftleitungen in angrenzende Brandbereiche.
Die Brandschutzklappen Serie FKRS-EU sind nach europäischer Norm geprüft. Die Richtlinien und die Zulassung des Bestimmungslandes sind zusätzlich zu beachten.
Massivwände, Massivdecken, Gips-Wandbauplatten, Leichtbauwände sowie Wandungen von klassifizierten Luftleitungen sind die Bestimmungsgemäßen Einbauorte.
Einbaulage und Luftrichtung sind beliebig. Brennbare Luftleitungen dürfen direkt angeschlossen werden.
Im Brandfall erfolgt die Auslösung entweder durch Schmelzlot 72 °C oder thermoelektrisch in Verbindung mit einem Federrücklaufantrieb.
Die Auslöseeinrichtung ist von außen zugänglich und prüfbar.
Brandschutzklappen Serie FKRS-EU haben nach DIN 4102-6 die Feuerwiderstandsklasse K90 und nach EN 1366-2 die Klassifizierung EI90 (ve, ho i ↔ o) S.

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Brandschutzklappen Typ EN-FKS-K90

EN_FKS_170
Brandschutzklappen sind zum automatischen Absperren von Brandabschnitten in RLT-Anlagen bestimmt. Sie haben Widerstandsklasse K90 und sind geeignet für den Einbau in Wände und Decken aus Beton bzw. Mauerwerk und in Leichtbauwände. Dabei ist die Einbaulage unabhängig von der Luftstromrichtung.
Die Brandschutzklappen sind vom Verein kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zertifiziert und von den kantonalen Brandschutzbehörden zugelassen.

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Einbaubeispiele

Zuverlässige Sicherheit eingebaut.
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